Was 19 kantonale Datenschutzgesetze über KI im Schulzimmer sagen

Kurz gesagt

Für meine Bachelorarbeit habe ich das revidierte Datenschutzgesetz des Bundes, 19 kantonale Datenschutzgesetze und Volksschulgesetze daraufhin untersucht, was sie für KI im Schulzimmer bedeuten, ergänzt durch Interviews mit IT-Verantwortlichen und Datenschutzfachleuten. Drei Erkenntnisse zählen für Schulleitungen besonders: Es gibt nicht «die» Schweizer Rechtslage, aber gemeinsame Prinzipien. Nicht die Technik entscheidet, sondern die Organisation. Und der Minderjährigenschutz gibt den Takt vor.

ChatGPT ist längst im Schulzimmer, mit oder ohne Erlaubnis. Die Frage ist nicht mehr, ob Schweizer Schulen KI einsetzen, sondern ob sie es geordnet tun. Für meine Bachelorarbeit an der Kalaidos Fachhochschule habe ich untersucht, was das Recht dazu tatsächlich sagt: das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz, 19 kantonale Datenschutzgesetze und ausgewählte Volksschulgesetze, ergänzt durch leitfadengestützte Interviews mit IT-Verantwortlichen, Datenschutzfachpersonen und schulischen Akteuren. Hier sind die drei Erkenntnisse, die für Schulleitungen und Schulträger am meisten zählen.

1. «Die» Schweizer Rechtslage gibt es nicht, aber gemeinsame Prinzipien

Wer für öffentliche Schulen arbeitet, untersteht in der Regel nicht dem Bundesgesetz, sondern dem Datenschutzrecht des eigenen Kantons, und davon gibt es so viele Ausprägungen wie Kantone. Was in einem Kanton explizit geregelt ist, bleibt im nächsten offen. Für Schulträger heisst das: Eine KI-Richtlinie aus dem Internet oder aus einem anderen Kanton zu kopieren, greift zu kurz.

Die gute Nachricht aus der Rechtsanalyse: Hinter der föderalen Vielfalt stehen überall dieselben Normbereiche. Zweckbindung, Verhältnismässigkeit, Transparenz, Datensicherheit, Auftragsbearbeitung und Minderjährigenschutz tauchen in allen untersuchten Gesetzen auf, in unterschiedlicher Tiefe. Eine Schule, die ihre KI-Nutzung entlang dieser sechs Prinzipien ordnet und kantonal verankert, steht praktisch überall auf tragfähigem Grund.

2. Nicht die Technik ist das Problem, sondern die Organisation

Das deutlichste Ergebnis der Interviews: Die Spannungsfelder liegen selten in der Technologie selbst. Sie liegen zwischen der rasanten technischen Entwicklung, der organisatorischen Umsetzung an der Schule und der rechtlichen Rahmensetzung, die beiden hinterherläuft. Konkret fehlt es an geklärten Rollen: Wer entscheidet, welche Werkzeuge zugelassen sind? Wer prüft die Verträge mit den Anbietern, Stichwort Auftragsbearbeitung? Wer beantwortet die Fragen der Lehrpersonen?

Solange diese Verantwortlichkeiten nicht sitzen, hilft auch das beste Gesetz nichts, und jede Lehrperson entscheidet für sich allein. Genau hier setzt ein Compliance-Framework an: nicht als Bürokratie-Monster, sondern als klare Zuordnung von wenigen Rollen, Prüfschritten für neue Werkzeuge und einem definierten Weg für Fragen und Vorfälle.

3. Der Minderjährigenschutz gibt den Takt vor

Schulen bearbeiten Daten von Kindern und Jugendlichen, und zwar in einem Verhältnis, in dem niemand wirklich freiwillig einwilligt. Das stellt höhere Anforderungen an Transparenz und Datensicherheit als in fast jedem anderen Umfeld. Praktisch bedeutet das: Personendaten von Schülerinnen und Schülern, Namen, Beurteilungen, Berichte, Förderdokumentationen, gehören nicht in frei verfügbare KI-Dienste, deren Datenverarbeitung die Schule weder kennt noch vertraglich geregelt hat.

Das ist kein Argument gegen KI im Unterricht, im Gegenteil. Es ist ein Argument für klare Leitplanken: welche Dienste für welche Zwecke erlaubt sind, was nie in eine KI gehört, und wie KI-gestütztes Arbeiten gekennzeichnet wird. Kurz und verständlich formuliert wird daraus eine Richtlinie, die Lehrpersonen entlastet statt gängelt.

Was Schulleitungen jetzt tun können

Aus der Arbeit ergeben sich konkrete Entwicklungsschritte, die sich in jeder Schulgrösse umsetzen lassen: die eigene kantonale Rechtsgrundlage kennen, die sechs Prinzipien auf die eigene Situation übersetzen, Rollen und Zuständigkeiten festlegen, die eingesetzten Werkzeuge inventarisieren und vertraglich sauber regeln, und das Ganze in einer kurzen, gelebten Richtlinie festhalten. Genau diese Schritte setze ich als externe ICT-Fachstelle mit Schulen um, von der Standortbestimmung bis zur fertigen KI-Richtlinie.

Die Arbeit im Original

Die vollständige Bachelorarbeit ist frei zugänglich (Open Access, CC BY 4.0) und zitierfähig publiziert: Schafflützel, G. (2026): Künstliche Intelligenz in der Bildung, mit Fokus auf die Primar- und Sekundarstufe in der Schweiz. DOI: 10.5281/zenodo.18850804

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