KI-Regeln 2026: Was in der Schweiz gilt, und wann der EU AI Act greift

Kaum ein Thema erzeugt bei Geschäftsleitungen derzeit mehr Unsicherheit als die Frage, welche KI-Regeln eigentlich gelten. Die kurze Antwort für die Schweiz: Ein eigenes KI-Gesetz gibt es nicht und ist so auch nicht geplant, aber untätig bleiben ist trotzdem die falsche Strategie.

Der Schweizer Weg: Konvention statt KI-Gesetz

Der Bundesrat hat am 12. Februar 2025 den Grundsatzentscheid gefällt: Die Schweiz ratifiziert die KI-Konvention des Europarats (im März 2025 unterzeichnet) und passt das Recht dort an, wo es nötig ist, möglichst sektoriell statt mit einem grossen Querschnittsgesetz nach EU-Vorbild. Bis Ende 2026 erarbeitet der Bund eine Vernehmlassungsvorlage, namentlich zu Transparenz, Datenschutz, Nichtdiskriminierung und Aufsicht; parallel entsteht ein Plan für unverbindliche Massnahmen wie Leitlinien und Branchenlösungen. Konkrete neue Pflichten für Unternehmen entstehen damit frühestens in einigen Jahren.

Der EU AI Act wirkt trotzdem, ab August 2026 richtig

Die EU-KI-Verordnung ist seit August 2024 in Kraft und wird gestaffelt anwendbar: Verbote inakzeptabler Praktiken gelten seit Februar 2025, Pflichten für Anbieter von Basismodellen seit August 2025, und ab dem 2. August 2026 greift der Grossteil der übrigen Bestimmungen. Entscheidend für hiesige Firmen: Der AI Act wirkt extraterritorial. Wer KI-Systeme in den EU-Markt bringt oder deren Ergebnisse in der EU verwendet werden, fällt darunter, Schweizer Sitz hin oder her. Exportorientierte KMU sollten ihre KI-Anwendungsfälle deshalb jetzt den Risikoklassen des AI Act zuordnen.

Was heute schon gilt

Wer auf «die Regulierung» wartet, übersieht: Das revDSG gilt jetzt, auch für jede KI-Anwendung, die Personendaten verarbeitet. Transparenz, Zweckbindung, Auskunftsrechte und die Regeln zu automatisierten Einzelentscheidungen sind auf ChatGPT-Nutzung im Betrieb genauso anwendbar wie auf klassische Software. Für Verwaltungen kommt das kantonale Datenschutzrecht dazu.

Drei No-Regret-Massnahmen

1. KI-Richtlinie erlassen: Welche Werkzeuge sind freigegeben, was gehört nie in einen Prompt (Personendaten, Geschäftsgeheimnisse), wie werden Ergebnisse geprüft. Das braucht jede Organisation, unabhängig von jeder künftigen Regulierung.

2. KI-Inventar führen: Wo ist KI im Einsatz, auch versteckt in bestehenden Produkten? Ohne Inventar lässt sich weder revDSG-Konformität noch eine spätere AI-Act-Einstufung beurteilen.

3. EU-Bezug klären: Werden Produkte oder KI-gestützte Dienstleistungen in die EU geliefert? Dann gehört die AI-Act-Zuordnung ins Risikomanagement, vor August 2026.

Fazit

Die Schweiz reguliert zurückhaltend und sektoriell, aber zwischen revDSG heute und AI Act ab 2026 ist der rechtsfreie Raum eine Illusion. Wer Richtlinie, Inventar und EU-Bezug jetzt klärt, ist für beide Welten vorbereitet.

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